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Baugutachten bei Gebäudeschäden in NRW – Ingenieurbüro Oliver Klar

Nasse Wände, feuchte Keller und Schimmelbefall können an Bauteilen und Immobilien schnell zu substanzzerstörenden und gesundheitsproblematischen Schäden führen. Erste Symptome sind häufig

  • Putzabplatzungen,
  • Feuchteflecken,
  • Salzausblühungen oder
  • muffige Gerüche („Erdkellergeruch“) und dunkle Flecken („Stockflecken“).

Um eine fortschreitende Ausbreitung und kostspielige Folgeschäden zu vermeiden, sollte(n) die Schadensursache(n) durch einen Bauexperten von I‑O‑K ermittelt und anschließend fachgerecht beseitigt werden. Zur Werterhaltung des Objektes und zur Vermeidung kostenintensiver Folgeschäden ist ein frühzeitiges Handeln sinnvoll!

Rufen Sie I‑O‑K unter ✆ 0 22 33 – 71 62 455 an oder schreiben Sie eine Email!

Welche Gutachten zu Gebäudeschäden erstellt I‑O‑K?

I‑O‑K unterstützt sie gerne und führt bei Schäden am Gebäude eine Ortsbesichtigung und Begutachtung der Schäden an Ihrem Objekt durch! Nach der Schadensanalyse kann I‑O‑K für Sie eine Gutachterliche Stellungnahme, ein Sanierungskonzept oder ein Baugutachten erstellen.

In diesem Zusammenhang können wir gerne zeitnah mit Ihnen einen Termin für eine Ortsbesichtigung inkl. Begutachtung, Beratung, Dokumentation und sofern gewünscht, für ein Gutachten oder ein Protokoll vereinbaren, wenn Sie zum Beispiel vor einer der folgenden Aufgaben stehen:

PRÄVENTION

Sie wünschen eine Begleitung beim Haus- oder Wohnungskauf, um schon vor einem Immobilienerwerb über zu erwartende Probleme, mögliche Mängel und Gefahrenquellen Bescheid zu wissen?

Sie möchten eine bestehende Immobilie oder Wohnung auf Hinweise für eine unzureichende Wärmedämmung untersuchen lassen, um späteren Schimmelpilzschäden durch eine zu geringe Wärmedämmung vorzubeugen?

Sie möchten vor dem Hauskauf geruchliche Auffälligkeiten überprüfen oder die Immobilie auf Hinweise für versteckte Schimmelpilzschäden untersuchen lassen?

  • I‑O‑K führt Raumluftmessungen oder Materialprobenuntersuchungen durch bzw. überprüft das Objekt in Begleitung eines Hundeführers mittels speziell ausgebildeten Schimmelpilzspürhunds auf Hinweise für versteckte Schimmelpilzschäden.

REAKTION

Es ist ein Schadensfall eingetreten. Neben möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sehen Sie sich einer erhöhten finanziellen Belastung ausgesetzt, da die Schadenursache(n) und die Schuldfrage ungeklärt sind, bzw. gar nicht untersucht wurden.

Im Rahmen eines Mietverhältnisses ist es zu einem Schimmelpilzschaden gekommen. Was ist/sind die Schadenursache(n)? Ist es das Nutzerverhalten oder liegt es am Objekt? Was ist zu tun?

  • Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Schimmelpilzexperte kann Dipl.-Ing. (FH) Oliver Klar die Schadenursachen für Sie untersuchen und z.B. Klimalangzeitmessungen oder ein Thermografiegutachten für Sie erstellen und Sie weitergehend beraten.

NACHSORGE

Wenn Sie Anlass zur Sorge haben, dass Instandsetzungsmaßnahmen („Sanierungsmaßnahmen“) und Schadensbeseitigungen nicht mit der nötigen Sorgfalt erledigt wurden, sollten Sie ebenfalls I‑O‑K einschalten. Kontrolluntersuchungen, Sanierungskonzepte oder auch ein Wasserschaden Gutachten können manches Versäumnis aufdecken, das Ihnen ansonsten hohe Kosten verursacht hätte!

Protokoll, Schadensdokumentation und Gutachten zu Gebäudeschäden von I‑O‑K

Auf Grundlage der bei einem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse berät Sie I‑O‑K bei der weiteren Vorgehensweise und sagt Ihnen, was zu tun ist.

Sofern gewünscht, erstellt der Bausachverständige Ihnen anschließend

  • ein schadensspezifisches Sanierungskonzept

oder fasst alle Erkenntnisse in

  • einem Protokoll,
  • einer Schadensdokumentation oder
  • einem Baugutachten

zusammen.

Rufen Sie I‑O‑K unter ✆ 02233 – 7162455 an oder schreiben Sie eine Email!

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