Verschiedenste Ursachen führen zu einem Wasserschaden, wobei diese einzeln und auch in Kombination auftreten können. Dies sind z.B.:
- Rückstau aus Abwasserleitung
- Undichte Abflüsse und Armaturen
- Defekte an Frisch- oder Abwasserleitungen
- Überflutungsschäden (z.B. bei Starkregenereignisse)
- Undichtheiten im Bad (z.B. Dusche; Dichtstofffuge)
- Undichtheiten im Bereich von Fassade und/oder Dach
- Undichtheiten im Bereich der erdberührten Außenwand
- Undichten im Bereich von Tür- und Fensteröffnungen
Inhaltsverzeichnis
Rohrundichtheit im Bereich eines Badewannen-Siphons © I-O-K
Die Ursachen haben dabei Auswirkungen auf die Folgeschäden sowie den Umfang der
notwendigen Schadenbeseitigungs- und Sanierungsmaßnahmen.
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Wasserschaden durch Frischwasser
Während Frischwasserschäden, die umgehend bemerkt und beseitigt – sprich fachgerecht getrocknet – werden, in der Regel zu keinen größeren Folgeschäden führen, können insbesondere Abwasser- und Überflutungsschäden umfassende und kostenintensive Folgeschäden nach sich ziehen. Durch in das Gebäude eingetragenes Schmutz- bzw. Abwasser, welches auch Fäkalkeime und andere Verunreinigungen / Schadstoffe mit sich führen kann, lässt sich oftmals ein Rückbau nicht verhindern.
Bei akuten, sofort bemerkten Wasserschäden durch Frischwasser gilt es schnell zu handeln. Nur so können weiter fortschreitende Schäden vermieden und der Bildung von mikrobiellen Befällen (Schimmelpilze und/oder Bakterien) entgegengewirkt werden. Die Schadensursachen sollten umgehend ermittelt und abgestellt werden.
In diesem Zusammenhang sollte umgehend eine technische Trocknung eingeleitet werden, welche durch ein Fachunternehmen auszuführen ist. Diese wird in der Regel zunächst den Schadenumfang ermitteln, um anschließend schadenspezifisch trocknen zu können.
Dabei kann es situationsabhängig z.B. notwendig werden, in Teilbereichen den Putz bzw. Vorsatzschalen zurückzubauen. Erfolgt dies nicht, wird der Abtrocknungsprozess behindert. Des Weiteren besteht die Gefahr der Schimmelbildung bzw. das verdeckte Schäden nicht erkannt werden.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu prüfen, ob auch die Fußbodenkonstruktion betroffen ist. Ist dies der Fall, so muss dies bei den Trocknungsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Für den weiteren Ablauf ist es ferner wichtig zu klären, um welchen Fußbodenaufbau es sich handelt.
Handelt es sich um einen sogenannten „schwimmenden Estrich“ – somit einen Estrich welcher auf einer Dämmschicht liegt – so ist es sinnvoll umgehend eine Estrich-Dämmschicht-Trocknung einzuleiten.
Sind andere Aufbauten vorhanden – z.B. Fußbodenkonstruktionen mit einem Verbundestrich oder mit einem Estrich auf Trennlage -, so ist die weitere Vorgehensweise konstruktions-
abhängig im Einzelfall zu entscheiden. In manchen Fällen lässt sich ein (Teil-)Rückbau nicht verhindern.
Altschaden bzw. Wasserschaden durch Schmutz- oder Abwasser
Handelt es sich um einen Wasserschaden der möglicherweise schon seit Monaten besteht oder durch Schmutzwasser / Abwasser (z.B. bei einem Rückstau) verursacht wurde, so sind weitere Punkte zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Überflutungsschäden bei Starkregenereignissen oder Hochwasser.
Insbesondere in „solchen“ Fällen gilt es einen Fachmann für Feuchteschäden und Schimmelbefall hinzuzuziehen. Ein einfaches Trocknen des Schadens ist in der Regel nicht sinnvoll und kann zu kostenintensiven – häufig verdeckten – Folgeschäden, gesundheitlichen Problemen (z.B. durch mikrobiellen Befall; Fäkalkeime o.Ä.) und Geruchsbelästigungen (modriger,
muffiger, schimmliger Geruch) führen.
Situationsabhängig sollte bereits vor Beginn einer technischen Trocknungsmaßnahme geprüft werden, ob es Hinweise auf eine mikrobielle Belastung und/oder eine Fäkalkeimbelastung – z.B. im Fußbodenaufbau – gibt. In Abhängigkeit von den so gewonnenen Erkenntnissen ist zu entscheiden, wie weiter vorzugehen ist. Zum Beispiel, ob es sinnvoller ist, die betroffenen Baustoffe unter Beachtung des Arbeits- und Personenschutzes fachgerecht zu entfernen, anstatt die Konstruktion noch kostenintensiv zu trocknen, um anschließend mit den Folgeschäden / geruchlichen Auffälligkeiten „zu kämpfen“.
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Kontrollmessungen bei technischer Trocknung
Häufig entwickelt sich eine mikrobielle Belastung. Diese kann auch noch während einer technischen Trocknung auftreten, sodass eine stichpunktartige Kontrolle der mikrobiellen Situation, auch nach erfolgreich abgeschlossener Trocknung, sinnvoll ist.
Ein wichtiger weiterer Punkt, den es bei einer Trocknung (z.B. Estrich-Dämmschicht-Trocknung) zu beachten gilt, ist die Kontrollmessung am Ende der Trocknung. Hier reicht es nicht aus, mit einem „Kugelkopfmessgerät“ die Feuchtigkeit auf dem Estrich zu messen.
Auch die stichpunkartige Untersuchung mit dem elektrischen Widerstandsmessverfahren und Tiefenmesssonden liefert häufig nur grobe Anhaltspunkte.
Vielmehr gilt es die Feuchtesituation in der getrockneten Fußbodenkonstruktion mittels Thermohygrometers (Messen von Luftfeuchte und Temperatur) zu überprüfen.
Bei der Kontrolle ist zu berücksichtigen, dass in der Regel, direkt nach Abschalten der Trocknungsgeräte, wärmebedingt geringere Luftfeuchten gemessen werden und es mit der Zeit auch noch zu einer Umlagerung der Feuchte in der Dämmschicht kommen kann. Aus diesem Grund sollten entsprechende Kontrollmessungen, unter Beachtung hierfür gültiger Merkblätter, erst drei bis fünf Tage nach dem „vermeintlichen“ Ende der technischen Trocknung durchgeführt werden. In Abhängigkeit von den so gewonnenen Erkenntnissen, kann es erforderlich werden, nochmals nachzutrocknen (Stichwort: Intervall-Trocknung), bevor erneut kontrolliert wird.
Lassen Sie sich von dem Bausachverständigen und Gutachter des Ingenieurbüros I‑O‑K beraten. I‑O‑K berät Sie nach Durchführung von Feuchtigkeitsmessungen und labortechnische Untersuchungen bezüglich einer fachgerechten Sanierung.
Häufig gestellte Fragen bei „Wasserschäden im Gebäude“
Gerade nach Hochwasser-, Abwasser- und Überflutungsschäden ist es wichtig, nicht einfach blind eine technische Trocknung durchzuführen. Viele Objekte werden schnell getrocknet, um einem vermeintlichen Schaden vorzubeugen, der häufig jedoch bereits vorhanden ist. Gerade nach der Überflutungskatastrophe gibt es diverse Gebäude, in denen eine technische Trocknung durchgeführt wurde, ohne das Schadenausmaß vorher genauer zu prüfen.
Zum Teil wurde der Fußbodenaufbau überhaupt nicht berücksichtigt, da man sich ausschließlich auf die sichtbaren Schäden im Bereich der Wände konzentriert hat. Manche unserer Kunden haben bereits mit der Sanierung des Putzes und des Oberbelages begonnen, bis ein Handwerker sie darauf aufmerksam gemacht hat, dass es auch zu Schäden in der Fußbodenkonstruktion gekommen sein kann. Erst danach wurde diese überprüft, was nicht selten zu zusätzlichen Maßnahmen führt.
Andere Kunden wenden sich an uns, weil es nach einer durchgeführten technischen Trocknung zu geruchlichen Auffälligkeiten oder gesundheitlichen Problemen kommt. Viele der Kunden mit akuten oder bereits “beseitigten“ Wasserschäden in NRW treten so z.B. mit folgenden Fragen an I‑O‑K heran:
- Bei uns ist es zu einem Wasserschaden gekommen. Macht es Sinn diesen trocknen zu lassen oder ist der Fußbodenaufbau schon mikrobiell belastet. Was ist zu tun?
- Bei uns wurde bereits eine Estrich-Dämmschicht-Trocknung durchgeführt. Wir bezweifeln jedoch, dass diese erfolgreich abgeschlossen wurde und der Fußbodenaufbau ausreichend trocken ist. Können Sie dies für uns prüfen?
- Bei uns wurde bereits eine Sanierung durchgeführt. Wir haben jedoch den Verdacht, dass versteckte mikrobielle Schäden/ Fäkalschäden vorhanden sind. Bitte prüfen Sie dies für uns.
- Nach der Beseitigung des Wasserschadens und Durchführung der technischen Trocknung stellen wir geruchliche Auffälligkeiten fest, es riecht muffig und wir haben gesundheitliche Probleme. Woran kann das liegen und was ist zu tun?
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Nach einem Wasserschaden sollte das Ziel immer sein, entstandene Feuchteschäden
schadenspezifisch zu beseitigen, um weitere fortschreitenden Folgeschäden, geruchlichen Belästigungen oder gesundheitlichen Beeinflussungen vorzubeugen. Nur so können unnötige Kosten vermieden und der Wert des Objekts sowie ein gesundes Raumklima erhalten werden.
Werden Wasserschäden auf die leichte Schulter genommen und weder professionell untersucht noch fachgerecht getrocknet / beseitigt, so besteht die Gefahr, dass lediglich die
Symptome behandelt werden: versteckte Feuchte- und Schimmelpilzschäden führen dann häufig zu kostenintensiven Folgeschäden.
Bei Fragen rund um Wasserschäden berät Sie neutral und fundiert Ihr Bausachverständiger von I‑O‑K.